Der Stadtrat in Taucha hat entschieden: Auch im Jahr 2025 wird es vier verkaufsoffene Sonntage geben. Die Termine stehen fest und wurden einstimmig beschlossen. Damit erhalten Geschäfte in Taucha die Möglichkeit, an ausgewählten Sonntagen zwischen 12:00 und 18:00 Uhr zu öffnen.
Die Entscheidung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG). Danach sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlaubt, sofern sie an einen besonderen Anlass gekoppelt sind und die Öffnung der Läden nicht der Hauptgrund für den Besuch der Stadt ist. Die Verwaltung hat alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten und die Termine entsprechend festgelegt.
Nicht alle verkaufsoffenen Sonntage gelten für das gesamte Stadtgebiet: Beim Ancient Trance Festival und dem Tauchscher dürfen alle Geschäfte in ganz Taucha öffnen. Der Herbstmarkt und der Weihnachtsmarkt beschränken sich auf den Innenstadtbereich.
Die Gewerkschaft ver.di hat bereits in Stellungnahmen ihre grundsätzliche Ablehnung gegen verkaufsoffene Sonntage betont. Sie kündigte an, juristische Schritte zu prüfen, falls die Ladenöffnungen aus ihrer Sicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Stadt Taucha berücksichtigte bei der Planung auch frühere Gerichtsurteile zu diesem Thema und ist zuversichtlich, dass die Regelungen rechtssicher sind.
Die Stadt begründet die Auswahl der verkaufsoffenen Sonntage mit den erwarteten Besucherströmen. Veranstaltungen wie der Tauchscher (mit bis zu 8000 Besuchern) oder das Ancient Trance Festival (5000 Besucher) sind überregionale Publikumsmagnete. Auch der Weihnachtsmarkt und der Herbstmarkt ziehen zahlreiche Besucher an, sodass eine Sonntagsöffnung der Geschäfte wirtschaftlich sinnvoll erscheint.