Die Brauhausstraße wird aktuell von mehr Autofahrern als sonst genutzt. Grund genug für die Polizeibehörde, dort die Geschwindigkeit zu kontrollieren. Endlich, möchte man laut ausrufen.
Das Landratsamt Nordsachsen lässt aktuell - wie berichtet - die Geschwister-Scholl-Straße sanieren. Entsprechend viele Autofahrer suchen sich neue Wege in der Innenstadt. Während dabei gern die Einbahnstraßenregelung in der parallel verlaufenden Gartenstraße missachtet wird, ist auch die Brauhausstraße von zusätzlichem Verkehr geplagt.
Was kaum einer der Fahrzeugführer zu wissen und zu sehen scheint: Die Brauhausstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Erkennbar am Zeichen 325.1 mit Haus, einem Ball spielenden Erwachsenen und einem Kind sowie einem Auto im Hintergrund. In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen und müssen nicht am Rand laufen. Fahrzeuge müssen, wenn nötig, warten und dürfen nur „Schrittgeschwindigkeit” fahren.
Wer die Brauhausstraße regelmäßig als Fußgänger nutzt, erkennt hier deutliche Defizite der Autofahrer. Manch einer fährt hier nicht mal die in der gesamten Innenstadt geltenden 30 Stundenkilometer sondern zumindest gefühlt deutlich mehr. Das weiß offenbar auch die Polizeibehörde und kontrollierte heute Nachmittag die Geschwindigkeit mittels mobilem „Blitzer”. Da die Rechtssprechung laut Jens Rühling, Leiter Ordnung und Soziales im Rathaus, aber den Begriff „Schrittgeschwindigkeit” unterschiedlich auslegt, konnte nicht zwischen sieben bis zehn Stundenkilometer am Blitzgerät eingestellt werden. „Weil wir ja auch noch die Toleranz abziehen müssen, haben wir 20 km/h eingestellt”, so Jens Rühling weiter. Auch mit dieser Geschwindigkeit konnten die Vollzugsbediensteten einige Autofahrer erwischen.
Die Anwohner und ständigen zu Fuß gehenden Nutzer der Brauhausstraße werden diese Aktion der Ordnungshüter sicher begrüßen. Eine Wiederholung ist angesichts so manch augenscheinlich viel zu schnell fahrendem Autofahrer mehr als angebracht - nicht nur in der baustellenbedingten Umleitungssituation!