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Elternbeiträge orientieren sich künftig an Betriebskosten des Vorjahres | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 11.04.2023 14:00

Elternbeiträge orientieren sich künftig an Betriebskosten des Vorjahres

Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kitas, Horten und bei Tagesmüttern in Taucha richtet sich künftig nach den entstandenen Betriebskosten des Vorjahres in den Einrichtungen. Diese Änderung der Abrechnung hat am Donnerstag vor Ostern der Stadtrat auf den Weg gebracht.

Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kitas, Horten und bei Tagesmüttern in Taucha richtet sich künftig nach den entstandenen Betriebskosten des Vorjahres in den Einrichtungen. Diese Änderung der Abrechnung hat am Donnerstag vor Ostern der Stadtrat auf den Weg gebracht.

Die Elternbeiträge sollen in Taucha künftig nicht mehr starr geregelt, sondern flexibel als Prozentsätze. Die Beiträge werden an die Entwicklung der Betriebskosten angepasst. Für die Kommune bedeutet dies eine Erleichterung, denn so müsse nicht jedes Jahr erneut über die Erhebung der Beiträge im Stadtrat abgestimmt werden. Und auch für die Eltern sei die Anpassung nun leichter nachzuvollziehen, denn sie werden künftig bereits am 30. September über die neuen Beitragssätze zum 1.1. des Folgejahres informiert und könnten sich so leichter darauf einstellen, so die Verwaltung.

Symbolbild (Foto: taucha-kompakt.de)
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Erstmals werden die Beitragssätze zum 1. Januar 2024 auf diese Weise angepasst. Bis dahin gelten die aktuell bekannten Beiträge für Kitas, Horte und Kindertagespflege. „Wir schauen künftig immer im September auf die Betriebskosten und schauen, wie sie sich entwickelt haben”, sagt Bürgermeister Tobias Meier. Betriebskosten bedeutet hier alle Kosten, die für den Betrieb einer Kindereinrichtung nötig sind. Die Energiepreise machen dabei maximal fünf Prozent aus, so der Bürgermeister. Die meisten Kosten fallen für das Personal an. Dass die Kosten nun exorbitant steigen, davor müsse niemand Angst haben, meint Meier weiter: „Wir gehen nicht an die Höchstgrenzen der Prozentsätze.” Laut neuer Satzung (PDF-Download) betragen die ungekürzten Elternbeiträge für Kinder im Krippenbereich sowie der Kindertagespflege bis zum 3. Lebensjahr 20 Prozent, im Kindergarten sowie der Kindertagespflege ab dem 3. Lebensjahr 26 Prozent und im Hort 28 Prozent der bekanntgemachten Betriebskosten.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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