Wurzner Straße: Verwirrung um Halteverbote seit Montag | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 25.08.2026 12:01

Wurzner Straße: Verwirrung um Halteverbote seit Montag

Am Freitag beginnt das Stadtfest Tauchscher. Darum gelten in der ganzen Innenstadt weitreichende Halteverbote. In der Wurzner Straße allerdings gilt das Halteverbot laut Beschilderung bereits seit gestern. Das jedoch ist ein Fehler - der zunächst nicht korrigiert werden sollte.

Das Halteverbot in der Wurzner Straße ist falsch beschildert. (Foto: Daniel Große)
Das Halteverbot in der Wurzner Straße ist falsch beschildert. (Foto: Daniel Große)
Das Halteverbot in der Wurzner Straße ist falsch beschildert. (Foto: Daniel Große)

Seit Donnerstag stehen in Taucha an verschiedenen Straßen Halteverbotsschilder, die ab dem 28. August, also kommenden Freitag gelten. Auch an der Wurzner Straße wurden solche Schilder gestellt, hier allerdings mit dem Unterschild „ab 24.08.26”. Die Anwohner fragen sich nun zurecht, warum sie bereits seit gestern zusehen müssen, wo sie ihr Auto in der ohnehin von Parkdruck gekennzeichneten Innenstadt abstellen sollen.

Auf Anfrage beim Ordnungsamt der Stadt Taucha gesteht Sachbearbeiter Sebastian Eichelbaum ein, dass der Verkehrssicherer beim Stellen der Schilder offensichtlich einen Fehler gemacht hätte. Das Halteverbot ab 24. August würde sich lediglich auf den Parkplatz am Schmiedehöfchen beziehen und nicht die gesamte Wurzner Straße. Aufgefallen sei die falsche Beschilderung am gestrigen Montag. Nun sei es aber zu spät für eine Umschilderung auf „ab 28.08.26”. Denn für Halteverbotsschilder gilt eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen, wobei der Tag der Aufstellung nicht mitzählt. Darum werde der Fehler nicht korrigiert.

Um diese verkehrsrechtliche Anordnung geht es. (Foto: Stadtverwaltung Taucha)
Um diese verkehrsrechtliche Anordnung geht es. (Foto: Stadtverwaltung Taucha)
Um diese verkehrsrechtliche Anordnung geht es. (Foto: Stadtverwaltung Taucha)

Taucha kompakt fragte beim Verkehrssicherer Wranik aus Taucha nach. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für die Wurzner Straße sei nicht eindeutig gewesen. Dass sich der Textteil „ab Montag 24.08. Unterschild” nur auf den Parkplatz am Schmiedehöfchen beziehe, sei nicht wirklich erkennbar gewesen, teilte ein Mitarbeiter mit. Tatsächlich findet sich an dem Hinweis ein hellblauer, schmaler Pfeil, der auf den Parkplatz in der Karte verweist, der unterbrochen ist von dem Text „52,04 mm”, was für zusätzliche Verwirrung gesorgt haben dürfte.

Für Wranik sei ein Umkleben der Schilder kein Problem hieß es. Generell könnte man das erledigen, aber die drei vollen Tage wären dann nicht eingehalten bis Freitag. Fraglich ist aber auch, ob das Halteverbot wirklich bereits ab Freitag gelten soll, wenn doch die verkehrsrechtliche Anordnung mit „Halteverbot Umzug Tauchscher 2026 28- 30.08.26” überschrieben ist. Der Festumzug findet am Sonntag statt, nicht an allen drei Tagen.

Beschilderung wird geändert - Gültigkeit ab Freitagnachmittag

Auf Anfrage bei Rathaussprecher Nico Graubmann teilte dieser am Morgen mit, dass er die Angelegenheit intern prüfe. Um 11.40 Uhr teilte er dann mit, dass „nach Rücksprache mit dem zuständigen Verkehrssicherungsunternehmen die fehlerhaft aufgestellte Beschilderung kurzfristig korrigiert wird. Aufgrund der einzuhaltenden vorgeschriebenen Vorlaufzeit für die Anordnung der Verkehrsraumeinschränkung kann diese erst ab Samstag wirksam werden”, schreibt er. Heißt also im Klartext: Die Unterschilder „ab 24.08.26” werden nun geändert in „ab 28.08., 15 Uhr” - was für den Festumzug ja auch noch rechtzeitig ist.

Kommentar

Nichts gelernt?

„Schein-Verwaltungsakt”. So nannte Richter Peter Gottschaldt das Tempo-30-Schild in seiner Urteilsbegründung, das auf der Sommerfelder Straße stand, obwohl es gar keine verkehrsrechtliche Anordnung dafür gab. Jenes zwar physisch vorhandene, aber nicht korrekt angeordnete Schild war letztlich (auch) der Grund, warum Feuerwehrmann Ray Lange für seine Einsatzfahrt mit 69 Stundenkilometern kein Bußgeld zahlen musste. „Das physisch vorhandene Verkehrszeichen ist deswegen als bloßer Schein-Verwaltungsakt (Nichtakt) einzustufen”, schrieb er in die Urteilsbegründung.

Nun mag man meinen, die Stadtverwaltung Taucha hätte aus dem Fall Ray Lange und dem, was danach noch kam, gelernt. Vor allem, was eben solche verkehrsrechtlichen Anordnungen angeht. Aber offensichtlich macht man selbst bei einem jährlich stattfindenden Stadtfest noch Fehler, die einem Bürger kaum erklärbar sind. Da gibt es ein PDF, das im Dateinamen „alle-drei-tage-halteverbot-wurzner-str” beinhaltet. Als Überschrift im PDF steht dann „Halteverbot Umzug Tauchscher 2026 28- 30.08.26”. Was denn nun? Bezieht es sich auf alle drei Tage oder nur den Festumzug am Sonntag? Unten drunter steht dann etwas vom 24. August, mit einem kaum wahrnehmbaren Pfeil.

Dass ein Verkehrssicherer, der offensichtlich die PDF-Dateien ohne weitere schriftliche Info bekommt, hier Fehler macht, ist wohl zu verstehen. Dass die Stadt Taucha nicht rechtzeitig prüft, ob ihre eigenen Anordnungen auch korrekt umgesetzt wurden, ist spätestens nach dem Fall Ray Lange nicht mehr nachzuvollziehen.

Dies ist aber nicht der einzige Fehler in den „Tauchscher-Anordnungen”: Offensichtlich verwechselt man im Ordnungsamt die Gartenstraße und die Brauhausstraße. Denn in einem anderen PDF steht: „Halteverbote Gartenstraße nur zum Stadtlauf am 28.08. Ab Samstag Einbahnstraße aufheben.” Die Einbahnstraße in der Gartenstraße wird aufgehoben? Das wäre ungewöhnlich und gefährlich, gab der Autor dieser Zeilen mehrfach im Rathaus zu bedenken. Mehrfach wurde beteuert, das sei so - und sogar schon seit mehreren Jahren. Gemeint sei aber die Brauhausstraße, räumte Ordnungsamtsleiter Jens Rühling dann am Donnerstag ein. Das PDF ist indes weiterhin unkorrigiert auf der Website der Stadt Taucha downloadbar.

Ohne die Beschwerde einer Anwohnerin und diese Recherche hätten die Anwohner der Wurzner Straße vier Tage länger zusehen müssen, wo sie ihr Auto parken. Das ist sicher verschmerzbar. Fraglich ist eben nur, warum solche Fehler überhaupt passieren. Und wann im Rathaus funktionierende Kontrollmechanismen eingebaut werden, um das eigene Handeln im Sinne derer, für die man auf seinem Stuhl sitzt, zu überprüfen.



    Daniel Große
    Daniel Große
    Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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