War es Erpressung? Feuerwehr-Fachautor kritisiert Tauchas Bürgermeister heftig | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 20.05.2026 13:48

War es Erpressung? Feuerwehr-Fachautor kritisiert Tauchas Bürgermeister heftig

Hat Tauchas Bürgermeister Tobias Meier den Feuerwehrmann Ray Lange erpresst? Ein Jurist aus Nordrhein-Westfalen sieht einen Anfangsverdacht gegeben. (Archivbild: Daniel Große)
Hat Tauchas Bürgermeister Tobias Meier den Feuerwehrmann Ray Lange erpresst? Ein Jurist aus Nordrhein-Westfalen sieht einen Anfangsverdacht gegeben. (Archivbild: Daniel Große)
Hat Tauchas Bürgermeister Tobias Meier den Feuerwehrmann Ray Lange erpresst? Ein Jurist aus Nordrhein-Westfalen sieht einen Anfangsverdacht gegeben. (Archivbild: Daniel Große)

Der Fall des Tauchaer Feuerwehrmannes Ray Lange, der während einer Einsatzfahrt geblitzt wurde und anschließend einen Bußgeldbescheid erhielt, sorgt seit Wochen weit über Sachsen hinaus für Diskussionen. In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Brandschutz“ beschäftigt sich der Jurist und Feuerwehrfachautor Ralf Fischer ausführlich mit dem Vorgang – und erhebt dabei heftige Vorwürfe gegen Tauchas Bürgermeister Tobias Meier.

Hintergrund ist ein Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Taucha nach Auslösung einer Brandmeldeanlage an einer Grundschule. Das Feuerwehrfahrzeug von Ray Lange war dabei mit 69 km/h in einer Tempo-30-Baustelle erfasst worden. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot verhängt. Lange sowie der damalige Wehrleiter Cliff Winkler erklärten daraufhin ihren Austritt aus der Feuerwehr.

Autor Ralf Fischer, selbst Feuerwehrmann sowie Richter und stellvertretender Leiter am Amtsgericht Arnsberg (Nordrhein-Westfalen), kommt in seinem Beitrag zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für Sonderrechte nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erfüllt gewesen seien. Bei einer Alarmierung zu einem Brandeinsatz handle es sich eindeutig um eine hoheitliche Aufgabe. Zudem spiele es rechtlich keine Rolle, ob sich später herausstelle, dass tatsächlich keine Gefahr bestanden habe. Auch sogenannte „Anscheinsgefahren“, etwa Fehlalarme von Brandmeldeanlagen, seien im Gefahrenabwehrrecht als Gefahr anzusehen.

Besonders kritisch bewertet der Autor die von Bürgermeister Tobias Meier öffentlich geschilderte Praxis, Überschreitungen bis 20 km/h grundsätzlich nicht weiterzuverfolgen und darüber hinaus Einzelfallentscheidungen zu treffen. Eine solche pauschale Regelung sei rechtlich problematisch, da immer die konkrete Verkehrssituation bewertet werden müsse. Entscheidend sei nicht allein die Geschwindigkeit, sondern ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstanden sei.

Gleichzeitig betont Fischer ausdrücklich, dass Sonderrechte keine „Narrenfreiheit“ bedeuteten. Feuerwehrfahrer müssten weiterhin die öffentliche Sicherheit berücksichtigen. Geschwindigkeitsüberschreitungen könnten zwar Zeit sparen, erhöhten aber auch das Unfallrisiko erheblich.

Richter sieht „versuchte Erpressung“ seitens des Bürgermeisters

Besonders brisant sind jedoch die strafrechtlichen Vorwürfe, die Fischer gegen den Bürgermeister formuliert. So schreibt der Jurist:


Der Fall einer völlig fehlerhaften Wertung einer Sonderrechtsfahrt und des Ordnungswidrigkeitenrechts beschäftigt aktuell Feuerwehrangehörige in Sachsen, aber auch in ganz Deutschland. In diesem Fall werden nicht nur die Grundlagen des Paragrafen 35 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) völlig verkannt, sondern auch Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts so schwer verletzt, dass ein Anfangsverdacht der Verfolgung Unschuldiger gemäß Paragraf 344 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB), zumindest aber der versuchten Erpressung gemäß den Paragrafen 22, 23 und 253 des StGB, gegen den Bürgermeister als Verantwortlicher der örtlichen Ordnungsbehörde besteht.

Ralf Fischer, Richter am Amtsgericht Arnsberg

Hintergrund ist ein durch Tobias Meier unterbreitetes Angebot, wonach das Verfahren gegen eine Geldspende hätte eingestellt werden können. Fischer argumentiert, der betroffene Feuerwehrmann sei damit unter Druck gesetzt worden, durch eine Zahlung Nachteile abzuwenden. Zudem verweist er auf Paragraph 47 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Dieser verbiete ausdrücklich, die Einstellung eines Verfahrens von einer Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung abhängig zu machen.

Der Autor geht sogar noch weiter: Eine Strafbarkeit könne nur dann ausgeschlossen sein, wenn man dem Bürgermeister „völlige Unkenntnis“ im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts bescheinige. Dies wiederum würde laut Fischer erhebliche Zweifel an dessen Eignung für entsprechende Verfahren aufwerfen.

Ralf Fischer selbst ist langjähriger Feuerwehrmann, der in Ausübung seines Ehrenamts bereits selbst mit der Justiz in Konflikt kam. Bereits vor mehr als 25 Jahren berichtete die taz über ihn als Amtsrichter und engagierten Feuerwehrmann im Hochsauerlandkreis. Nach Darstellung der taz stellte das nordrhein-westfälische Justizministerium Ralf Fischer im Jahr 2000 vor die Wahl: Richteramt oder Feuerwehr-Ehrenamt. Fischer war damals Amtsrichter in Bad Fredeburg und zugleich stellvertretender Bezirksbrandmeister im Hochsauerlandkreis. Das Ministerium begründete den Konflikt mit dem Deutschen Richtergesetz und der Gewaltenteilung. Ein Richter solle keine anderen hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Genau als solche wurde das Amt des ehrenamtlichen Bezirksbrandmeisters bewertet, weil Bezirksbrandmeister als „Ehrenbeamte auf Zeit“ gelten.

Er löste den Konflikt offenbar pragmatisch: Er tauschte das Abzeichen des stellvertretenden Bezirksbrandmeisters gegen das des Hauptbrandmeisters beim Löschzug Bad Fredeburg, das damals nicht als hoheitlich eingestuft wurde. Damit verlor er zwar seine Aufwandsentschädigung, konnte aber dennoch weiter Feuerwehrmann und Amtsrichter sein. Die damalige Auseinandersetzung bezeichnete er als „Schlag gegen das Ehrenamt“ – die gleiche Wortwahl nutzen Feuerwehrleute und Beobachter nun im Umgang der Stadtverwaltung Taucha mit ihrem einstigen Feuerwehrmann.

Der Fall Ray Lange wird am 9. Juni vor dem Amtsgericht Eilenburg verhandelt.



Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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