Ab dem 1. März 2026 – mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – benötigen Moped, Mofa, Roller oder Elektrokleinstfahrzeuge (E‑Scooter) ein neues Versicherungskennzeichen. Die zukünftigen Kennzeichen sind schwarz. Damit verlieren sämtliche grünen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des 28. Februar 2026 automatisch ihre Gültigkeit; der Versicherungsschutz erlischt zu diesem Stichtag. Darauf weisen die Bürgerpolizisten aus Taucha hin.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. Das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum ohne Versicherungsschutz gilt daher als Straftat und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Außerdem haftet der Fahrzeugnutzer bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz persönlich für sämtliche entstandene Schäden.
Unter anderem benötigen folgende Kraftfahrzeuge ein Versicherungskennzeichen:
Sobald Sie ein Kleinkraftrad führen, müssen Sie auch den erforderlichen Führerschein, die Versicherungsbescheinigung, sowie die für das benutzte Fahrzeug geltende Betriebserlaubnis mitführen. Bei Bedenken, ob Sie für ihr Fahrzeug einen Versicherungsschutz oder eine Fahrerlaubnis benötigen, können Sie sich auch an unsere Bürgerpolizisten wenden, welche Ihnen gerne Auskunft erteilen.
Polizeihauptmeister Jens Peter und Polizeiobermeister Benjamin Koch
Polizeistandort Taucha
Schloßstraße 13, 04425 Taucha
Erreichbarkeit:
Telefon 034298 603-218 (Jens Peter) und 034298 603-217 (Benjamin Koch)