Drei Messeinrichtungen im Bereich B87/Graßdorfer Straße in Taucha sorgen derzeit bei Passanten und Anwohnern für Fragen. Die Geräte messen die Verkehrsströme und liefern Grundlagen für einen geplanten Ausbau des Kreuzungsbereichs. Dabei sollen auch sichere Querungen für Fußgänger berücksichtigt werden. Das teilte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) auf Anfrage von Taucha kompakt mit. Als mögliche Lösungen werden unter anderem eine Ampelanlage und ein Kreisverkehr geprüft.
Nach Angaben des LASuV handelt es sich um Verkehrszählungskameras. Sie sollen erfassen, wie sich der Verkehr am Knotenpunkt bewegt, wie weit er sich zurückstaut und wie häufig solche Rückstaus auftreten. Personen oder Fahrzeuge sollen anhand der Aufnahmen nicht identifiziert werden können. „Die Auflösung ist so eingestellt, dass weder Personen noch Kennzeichen erkennbar sind“, erklärt Sigrid Rehak, Sachbearbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim LASuV. Die Kameras zeichnen ausschließlich technische Daten auf, sagt sie.
Die Beobachtung läuft über einen begrenzten Zeitraum. Konkrete Angaben zu Beginn und Ende machte die Behörde nicht. Anschließend werden die Daten ausgewertet und fließen in die Planung für das Projekt „B87, Ausbau Knotenpunkt B87/Graßdorfer Straße in Taucha“ ein.
Ampel und Kreisverkehr werden geprüft
Das Vorhaben umfasst den gesamten Kreuzungsbereich. Wie der anschließende Ausbau aussehen soll, hängt von den Ergebnissen der Messungen, Auswertungen und der Planung ab. „Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit der Kreuzung“, teilt das LASuV mit. Ausdrücklich eingeschlossen seien die Fußgängerführungen und Fußgängerquerungen im Kreuzungsbereich. In der Vorplanung sollen alle nach den geltenden Regelwerken zulässigen Varianten geprüft werden. Dazu gehören nach Auskunft der Behörde insbesondere eine Ampelanlage und ein Kreisverkehr. Eine Entscheidung für eine bestimmte Lösung ist damit noch nicht gefallen. Die laufenden Beobachtungen liefern zunächst die Daten, mit denen die Varianten verglichen werden können. Erst auf dieser Grundlage soll eine Vorzugslösung ausgewählt werden. Mit einer Ampelanlage an dieser Stelle haben die Verwaltung und die Bürger bereits vor einigen Jahren Bekanntschaft gemacht - mit dem Erfolg, dass der Stau in der Stadtverlängert wurde.
Auch auf die ausdrückliche Nachfrage nach einem möglichen Fußgängerüberweg bestätigt das LASuV, dass dieser Aspekt Teil der Zielstellung sei und in den Varianten berücksichtigt werde.
Aktualisierung / Präzisierung:
Nach Veröffentlichung teilt das LASuV mit, dass kreuzungsnahe Zebrastreifen nach geltendem Regelwerk an dieser Stelle nicht eingesetzt werden könnten. Ein solcher Überweg käme ausschließlich bei der Variante Kreisverkehr in Betracht, heißt es. Insofern seien Fußgängerquerungen Bestandteil der Planung und würden im Rahmen der Variantenprüfung berücksichtigt. Der Begriff Querung umfasse je nach Ergebnis der Prüfung unterschiedliche Lösungen – zum Beispiel auch eine Mittelinsel oder eine signalgesicherte Querung mit einer Ampelanlage.
Eine sichere Verbindung über die Bundesstraße wird an dieser Stelle seit Längerem gefordert. Am 19. April 2024 demonstrierten der ADFC und Bürger im Bereich Graßdorfer Straße/Glockentiefe für eine Querungshilfe. Bei der Aktion verwies der ADFC insbesondere auf Schüler, die dort die B87 überqueren müssen, sowie auf die Verbindung für Fußgänger und Radfahrer ins Zentrum. Bürgermeister Tobias Meier erklärte damals, offiziell werde auf den Weg über die vorhandene Ampelkreuzung verwiesen. Die tatsächliche Nutzung sehe jedoch anders aus.
Das Projekt befindet sich laut LASuV in einer sehr frühen Planungsphase. Eine mittelfristige Umsetzung sei denkbar. „Aktuell ist es uns leider nicht möglich, ein realistisches und belastbares Zeitfenster für die Umsetzung zu skizzieren“, erklärt die Behörde.
Der Ausbau ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des LASuV und der Stadt Taucha. Die Federführung liegt beim Landesamt, die Stadtverwaltung wird in den gesamten Planungsprozess einbezogen.
Die Planungskosten werden gemäß Vereinbarung nach dem späteren Baukostenverhältnis geteilt, zuzüglich Verwaltungskosten. Auch die Bau- und eventuelle Grunderwerbskosten tragen beide Partner anteilig.
Die drei Messeinrichtungen liefern somit zunächst die Grundlage für die weiteren Entscheidungen. Welche Lösung den Verkehr an der Kreuzung besser bewältigen und zugleich die Sicherheit erhöhen kann, soll der bevorstehende Variantenvergleich zeigen.