Der Tauchaer Stadtrat steht am Donnerstag vor einer politisch sehr interessanten Sitzung: Nach dem für die Bürgerinitiative gescheiterten Bürgerentscheid muss das Gremium nun eine endgültige Entscheidung über das geplante Industrie- und Gewerbegebiet in Merkwitz treffen. Daneben stehen weitere Punkte auf der Tagesordnung.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte Tagesordnungspunkt 3 erhalten. Anders als es die nüchterne Formulierung „Entscheidung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO“ zunächst vermuten lässt, steht am Donnerstag eine klare Sachfrage zur Abstimmung: „Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 70 ‚GE/GI Merkwitz‘ zur Errichtung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Merkwitz soll eingestellt werden“, lautet der Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Hintergrund ist der Bürgerentscheid vom 7. Juni. Von 12.688 Stimmberechtigten beteiligten sich 4.233. Insgesamt wurden 4.230 gültige Stimmen abgegeben. 2.167 Bürger stimmten dafür, das Verfahren einzustellen, 2.063 dagegen. Damit hatte die Einstellung zwar eine Mehrheit von 104 Stimmen, das gesetzlich vorgeschriebene Quorum wurde jedoch verfehlt.
Mindestens 3.172 Ja-Stimmen wären notwendig gewesen, tatsächlich waren es 2.167. Weil der Bürgerentscheid damit rechtlich nicht erfolgreich war, muss nun der Stadtrat über genau den Gegenstand entscheiden, über den die Bürger abgestimmt hatten.
Politisch ist die Situation damit ungewöhnlich: Der Stadtrat ist bei seiner Entscheidung rechtlich nicht an das Abstimmungsergebnis gebunden, muss sich aber mit dem Umstand auseinandersetzen, dass sich unter den Teilnehmern des Bürgerentscheids eine knappe Mehrheit gegen die Fortführung ausgesprochen hatte.
Peter Wagner von der BI Merkwitz appelliert an die Vernunft der Stadträte, den politischen Willen der Bürger zu berücksichtigen. „Wir hoffen auf eine weise Entscheidung“, sagt er gegenüber Taucha kompakt.
Eine ebenfalls konkrete Entscheidung steht zur Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes an. Laut den geänderten gesetzlichen Voraussetzungen für kommunale Kameras hätte die Videoüberwachung am Bahnhof eigentlich deaktiviert werden müssen. Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat aber ausdrücklich vor, die Überwachung beizubehalten. Hintergrund ist eine Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes vom 24. Juni 2026.
Nach der neuen Rechtslage reicht für eine kommunale Videoüberwachung nicht allein der Wunsch nach mehr Sicherheit aus. Voraussetzung ist laut Vorlage eine „tatsachenbasierte Gefahrenlage“. Die Polizeidirektion Leipzig habe deshalb eine mehrstufige Prüfung des Bahnhofsvorplatzes vorgenommen. Das Ergebnis ist deutlich: Der Bereich wird als Kriminalitätsschwerpunkt innerhalb Tauchas eingestuft. Auf dieser Grundlage soll die bestehende Videoüberwachung weiter betrieben werden.
Für Merkwitz steht neben der großen Gewerbegebietsentscheidung auch eine konkrete Investition an. Der grundhafte Ausbau der Schulgasse soll vergeben werden.
Sieben Unternehmen haben bei der Ausschreibung Angebote eingereicht. Nach der Prüfung durch das Ingenieurbüro Beer empfiehlt die Verwaltung den Zuschlag an einen, dessen Angebot bei 196.244,79 Euro brutto liegt.
Bemerkenswert ist der Abstand zur Kostenschätzung: Für die ausgeschriebenen Leistungen waren 380.800 Euro kalkuliert worden. Das günstigste wertbare Angebot liegt damit rund 184.555 Euro beziehungsweise knapp 48,5 Prozent unter der Schätzung.
Das Projekt wird zu 80 Prozent über das Förderprogramm „Masterplan Flughafen“ finanziert.
Ungewöhnlich ausführlich beschäftigen sich zwei weitere Vorlagen mit der Frage, ob einzelne Stadträte bei bestimmten Themen überhaupt mitberaten und abstimmen dürfen.
Im ersten Fall geht es um Stadtrat Dr. Marcus Mittendorf (CDU) und das Verkehrskonzept Taucha-Süd. Die Fraktion Unabhängige Wähler Taucha hatte eine mögliche Befangenheit angesprochen. Mittendorf wohnt selbst in der Ernst-Barlach-Straße im betroffenen Bereich und hatte sich zuvor in einer Bürgerinitiative mit dem Verkehr in Taucha-Süd beschäftigt.
Die Verwaltung führt allerdings gewichtige Gründe gegen eine Befangenheit an. Die vom Stadtrat im Juni beschlossenen Maßnahmen seien bislang lediglich Prüfaufträge. Sie hätten keine unmittelbare Außenwirkung und begründeten weder neue Rechte noch Pflichten einzelner Anwohner. Auch die Rechtsaufsicht habe darauf hingewiesen, dass bei solchen Prüfaufträgen nach ihrer Bewertung noch keine rechtliche Befangenheit greife.
Die Verwaltung selbst kommt deshalb zu der Einschätzung, dass bei den bisherigen Prüfaufträgen eher keine Befangenheit vorliegt. Entscheiden soll darüber dennoch der Stadtrat. Das Votum soll auch für Mittendorfs weitere Mitwirkung an den betreffenden Beratungen maßgeblich sein.
Komplizierter ist ein zweiter Befangenheitsfall. Er betrifft Stadträtin Dana Goder (SPD) und den Bebauungsplan Nr. 71 „Merkwitz Am Hasengraben“ samt Änderung des Flächennutzungsplanes.
Auch hier hatten die Unabhängigen Wähler die Frage aufgeworfen. Goder wohnt in der Seegeritzer Straße und damit nach Einschätzung der Verwaltung im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem geplanten Wohngebiet und dessen Erschließung.
Für eine Befangenheit könnte sprechen, dass sich eine neue Bebauung direkt auf ihre Wohnsituation auswirken könnte. Die Verwaltung nennt unter anderem mehr Verkehr, mögliche Veränderungen der Lärmsituation, eine bauliche Verdichtung, veränderte Blickbeziehungen und näher rückende Bebauung. Auch die Rechtsaufsicht habe darauf hingewiesen, dass direkte Planungsnachbarn grundsätzlich ein besonderes Interesse haben können.
Gegen eine Befangenheit spricht nach Darstellung der Verwaltung wiederum, dass die Auswirkungen eine größere Zahl von Anwohnern betreffen und bislang nicht feststehe, dass Goders Grundstück besonders bevorteilt oder benachteiligt würde. Die rechtliche Bewertung sei deshalb „nicht eindeutig“. Auch hier soll der Stadtrat selbst entscheiden.
Die beiden Vorlagen zeigen damit auch ein grundsätzliches Problem kommunalpolitischer Arbeit: Stadträte sollen gerade Kenntnisse und Erfahrungen aus ihrem Wohnumfeld in die politische Arbeit einbringen. Gleichzeitig dürfen sie nicht an Entscheidungen mitwirken, wenn ihnen daraus ein unmittelbarer persönlicher Vor- oder Nachteil entstehen kann.
Eine weitere Änderung betrifft die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger. Ausgangspunkt der kompletten Neufassung waren nach Angaben der Verwaltung Änderungswünsche des Jugendparlaments. Gleichzeitig wurden die Regelungen für andere Ehrenämter, geförderte Projekte und Wahlhelfer überarbeitet beziehungsweise zusammengeführt.
Die neue Satzung sieht für Mitglieder des Jugendparlaments ein Sitzungsgeld von zehn Euro vor. Pro Quartal können höchstens 30 Euro gezahlt werden. Der gewählte Vertreter des Jugendparlaments im Ausschuss für Kultur, Schulen, Soziales, Sport und Jugend soll für eine Ausschusssitzung 45 Euro erhalten. Dauert eine Sitzung länger als drei Stunden, erhöht sich dieser Betrag um 50 Prozent, bei weniger als 45 Minuten wird er halbiert.
Für Stadträte bleibt ein monatlicher Grundbetrag von 20 Euro vorgesehen. Hinzu kommt ein Sitzungsgeld von 45 Euro. Ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters und stellvertretende Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich monatlich 26 Euro.
Auch die Entschädigungen für Wahlhelfer sind Bestandteil der neuen Satzung. Vorgesehen sind 60 Euro für Wahlvorsteher, 50 Euro für deren Stellvertreter, 40 Euro für Schriftführer und 35 Euro für Beisitzer. Bei mehreren Wahlen an einem Tag kommen jeweils zehn Euro hinzu.
Neu geordnet werden außerdem die Regeln für das Städtische Museum. Bislang bestehen noch gemeinsame Regelungen für Bibliothek, Museum und Aussichtsturm aus einer Zeit, in der Bibliothek und Museum im selben Gebäude untergebracht waren.
Seit dem Umzug des Museums auf das Schlossareal passen diese Vorschriften nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr. Ursprünglich war eine neue gemeinsame Ordnung mit der Bibliothek geplant. Da diese voraussichtlich Anfang 2027 ebenfalls auf das Schlossareal umzieht, wurden die Regelungen überprüft. Dabei kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass getrennte Benutzungsordnungen sinnvoller sind.
Für Besucher bleibt eine wesentliche Regel unverändert: Der Eintritt in das Museum soll kostenlos bleiben. Auch eine eigene Entgeltordnung für das Museum soll es künftig nicht mehr geben. Für eventuell kostenpflichtige Verwaltungshandlungen kann stattdessen die allgemeine Verwaltungskostensatzung angewandt werden.
Die neue Ordnung enthält zudem Regeln für das kostenlose WLAN, Sonderausstellungen, Foto- und Filmaufnahmen sowie das Verhalten in den Museumsräumen. Fotografieren und Filmen soll nur mit Erlaubnis des Museumspersonals und ohne Blitz möglich sein. Für eine Veröffentlichung von Aufnahmen ist ebenfalls eine Genehmigung vorgesehen.
Die neue Museumsordnung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die bisherigen gemeinsamen Benutzungs- und Entgeltordnungen für Museum und Aussichtsturm von 2015 werden dann aufgehoben. Für den Aussichtsturm arbeitet die Stadt an gesonderten Regelungen für die Öffnungssaison 2027.
Auch die Stadtbibliothek erhält eine neue Entgeltordnung. Eine Gebührenerhöhung sei damit ausdrücklich nicht verbunden. Die Verwaltung weist in der Vorlage darauf hin, dass die Bibliotheksgebühren stabil bleiben. Neu aufgenommen wurde unter anderem eine Regelung für Kopien, weil danach nach Angaben der Stadt regelmäßig gefragt wurde.
Erwachsene zahlen damit weiterhin zwölf Euro jährlich. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden sechs Euro fällig. Auch für bestimmte ermäßigte Nutzergruppen wie Bürgergeldempfänger, Studierende und Auszubildende sowie Besucher mit Behinderungen und deren Begleitpersonen gelten die sechs Euro.
Schwarz-Weiß-Kopien im Format DIN A4 sollen zehn Cent pro Seite kosten, Farbkopien 20 Cent. Für Sonderveranstaltungen wie Lesungen, Vorträge oder pädagogische Veranstaltungen können je nach Umfang und Aufwand zwei bis 25 Euro pro Person verlangt werden.
Änderung bei Elternbeiträgen
Für Eltern von Kita- und Hortkindern ist Tagesordnungspunkt sechs von Interesse. Der Stadtrat soll die erste Änderung der Elternbeitragssatzung beschließen. Die Vorlage erfasst Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflege. Hier gebe es noch Abstimmungsbedarf bei den Stadträten, so Andreas Windhövel, Fachbereichsleiter Innere Verwaltung. Insofern könne es sein, dass der Punkt noch kurzfristig abgesetzt werde.
Auch die Haushaltsentwicklung steht auf der Tagesordnung. Kämmerer Marcus Rietig soll dem Stadtrat gemäß Sächsischer Gemeindeordnung über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan zum Stichtag 30. Juni berichten. Vorgesehen sind Aussagen zur Ergebnis-, Ertrags-, Aufwands- und Finanzprognose sowie zu Kreditermächtigungen, Bürgschaften, Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften.
Die Sitzung des Stadtrates beginnt am Donnerstag, 20. August 2026, um 17 Uhr im Ratssaal „Erzbischof Wichmann“. Im öffentlichen Teil ist außerdem wieder die Bürgerfragestunde vorgesehen.