Der Stadtrat hat in seiner Juni-Sitzung einstimmig die dritte Änderung der Erhaltungssatzung für die Zwicksche Siedlung beschlossen. 20 Stadträte stimmten dafür, Gegenstimmen und Enthaltungen gab es nicht. Damit reagiert die Stadt auf ein Problem, das in dem Wohngebiet seit Jahren spürbar ist: Der Parkdruck ist hoch, zugleich steht die Siedlung wegen ihres besonderen Stadtbildes unter einem besonderen Schutz.
Die Erhaltungssatzung soll die typische Struktur des Gebietes sichern. Dazu gehören die Baukörper, Fassaden, Dächer, Vorgärten und Innenhöfe. Genau dort liegt aber auch der Konflikt: Viele Grundstücke verfügen über begrünte Innenbereiche, die zum Charakter der Siedlung gehören. Gleichzeitig reichen die vorhandenen Parkmöglichkeiten für heutige Anforderungen vieler Bewohner nicht aus.
Ursprünglich war auch die vollständige Abschaffung der Satzung ins Gespräch gekommen. Anlass war ein Antrag der FDP-Fraktion vom Oktober 2025. Die nun beschlossene Lösung geht einen anderen Weg: Die Satzung bleibt bestehen, wird aber an einer entscheidenden Stelle geöffnet. Künftig können Stellplatzanlagen ausnahmsweise in bestimmten, im Lageplan blau markierten Bereichen errichtet werden.
Wichtig ist: Es geht nicht um eine Freigabe der gesamten Innenhöfe. Die unbebauten Grundstücksflächen sollen grundsätzlich weiterhin als begrünte Vorgärten und Innenhöfe erhalten bleiben. Stellplätze sind nur in den ausgewiesenen Bereichen möglich. Zudem wurden klare Grenzen festgelegt. Maßgeblich ist die Gebäudetiefe der angrenzenden Gebäude. Wo das nicht passt, dürfen Stellplatzanlagen maximal 13 Meter von der Gebäudegiebelseite in den begrünten Innenhof hineinreichen. Zusätzlich muss ein Mindestabstand von acht Metern zwischen Gebäude und Rand der Stellplatzanlage eingehalten werden.
Ausgeschlossen sind Garagen und Carports. Damit sollen größere bauliche Eingriffe vermieden werden. Auch bei der Gestaltung macht die Satzung Vorgaben: Stellplätze und Zufahrten sollen möglichst kurz an öffentliche Verkehrsflächen angebunden werden. Der Eingriff in das vorhandene Grün ist zu minimieren. Die Befestigung muss so erfolgen, dass Regenwasser auf der Fläche versickern kann, etwa mit Ökopflaster. Wenn der Boden das nicht zulässt, muss eine technische Lösung zur Regenrückhaltung nachgewiesen werden.
Auch Begrünung bleibt vorgeschrieben. Stellplatzanlagen müssen mit einer mindestens 90 Zentimeter hohen Hecke von den Innenhöfen abgegrenzt werden. Außerdem ist je angefangene vier ebenerdige Kfz-Stellplätze ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und zu pflegen. Bereits genehmigte Stellplatzanlagen behalten Bestandsschutz.
Mit der Änderung wird also kein Parkplatzbau beschlossen. Die Stadt schafft vielmehr einen rechtlichen Rahmen, in dem Eigentümer Stellplatzanlagen beantragen können. Ob ein konkretes Vorhaben zulässig ist, muss weiterhin im Einzelfall geprüft und genehmigt werden. Die Satzung gilt ausdrücklich auch für Vorhaben, die nach Bauordnungsrecht eigentlich genehmigungsfrei wären. Die Genehmigung erteilt die Stadt beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt.
Gunnar Simon, Geschäftsführer der städtischen Wohnungsgesellschaft WOTa (IBV), begrüßt die Satzungsänderung: „Das gibt uns als Vermieter die Möglichkeit, mehr Parkflächen anzulegen“, sagt er. Bei einer vergangenen Anfrage an Mieter der WOTa-Objekte in der Bruno-Schönlanck- und Manteuffelstraße hätten sich etwa 35 Haushalte interessiert gezeigt, einen Stellplatz mieten zu wollen. „Bislang war die Schaffung von neuen Parkflächen nur möglich im Rahmen einer Sanierung. Mit der Satzungsänderungen schafft das für uns im Bestand nun auch Potenziale“, so Simon weiter. Im Haushaltsplan der städtischen Gesellschaft sei dies ab 2027 vorgesehen.
Eine schnelle „Heilung“ der Parksituation in der Zwickschen Siedlung ist also nicht möglich.