Konten, Schließfächer, Aktien: So spürt man geerbtes Vermögen auf | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 08.05.2026 10:15

Konten, Schließfächer, Aktien: So spürt man geerbtes Vermögen auf

Was gehört zum Erbe? Angehörige haben unter Umständen einiges aufzuarbeiten. (Foto: Anzeige)
Was gehört zum Erbe? Angehörige haben unter Umständen einiges aufzuarbeiten. (Foto: Anzeige)
Was gehört zum Erbe? Angehörige haben unter Umständen einiges aufzuarbeiten. (Foto: Anzeige)
Was gehört zum Erbe? Angehörige haben unter Umständen einiges aufzuarbeiten. (Foto: Anzeige)
Was gehört zum Erbe? Angehörige haben unter Umständen einiges aufzuarbeiten. (Foto: Anzeige)

Anzeige. Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Erben oft erst einmal klären, was überhaupt zum Nachlass gehört. Das kann mühsam sein. Denn neben bekannten Werten wie Immobilien, Bankguthaben oder Versicherungen können auch Konten, Depots, Sparbücher oder Schließfächer existieren, von denen die Familie bislang nichts wusste. Wer nicht systematisch vorgeht, läuft Gefahr, Vermögen zu übersehen. Ebenso wichtig ist die andere Seite des Nachlasses: Auch mögliche Schulden gehören zur Erbschaft.

Unterlagen sorgfältig prüfen

Der erste Schritt ist eine gründliche Sichtung der vorhandenen Unterlagen. Kontoauszüge, Steuerunterlagen, Versicherungsverträge und Schriftverkehr mit Banken geben oft wichtige Hinweise darauf, wo Vermögen angelegt wurde oder welche Verträge noch bestehen. Auch digitale Spuren können helfen. E-Mails, Onlinezugänge oder gespeicherte Unterlagen auf Computer und Smartphone können Aufschluss über bisher unbekannte Vermögenswerte geben.

Zentrale Nachforschung bei Banken

Geht es gezielt um Sparbücher, Konten, Depots oder Schließfächer, kann der Bundesverband deutscher Banken weiterhelfen. Dort lässt sich ein Nachforschungsverfahren anstoßen, das sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Gerade wenn keine konkreten Bankverbindungen bekannt sind, kann eine solche zentrale Anfrage helfen, mögliche Vermögenswerte ausfindig zu machen.

Auskunftsrechte der Erben nutzen

Erben können mit einem entsprechenden Nachweis auch direkt bei Banken und Versicherungen Auskünfte einholen. Je nach Nachlass kann außerdem ein Blick in öffentliche Register notwendig sein, etwa in das Grundbuch, um Immobilien oder Beteiligungen zu ermitteln. Entscheidend ist eine möglichst vollständige Bestandsaufnahme. Nur so lässt sich einschätzen, welche Werte vorhanden sind und ob dem Nachlass auch Verbindlichkeiten gegenüberstehen.

Rechtsanwalt Markus Tschiedel hilft im Erbrecht (Foto: Anzeige)
Rechtsanwalt Markus Tschiedel hilft im Erbrecht (Foto: Anzeige)
Rechtsanwalt Markus Tschiedel hilft im Erbrecht (Foto: Anzeige)
Rechtsanwalt Markus Tschiedel hilft im Erbrecht (Foto: Anzeige)
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Sechs-Wochen-Frist beachten

Besonders wichtig ist die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft. Sie beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Das hat rechtliche und finanzielle Folgen, weil Erben dann nicht nur Vermögen, sondern auch mögliche Schulden übernehmen.

Gute Vorbereitung hilft den Hinterbliebenen

Viele Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn Erblasser bereits zu Lebzeiten Ordnung schaffen. Eine strukturierte Übersicht über Konten, Versicherungen, Immobilien und sonstige Vermögenswerte hilft den Angehörigen, den Nachlass schneller zu überblicken. Das reduziert Aufwand, schafft Klarheit und kann Streit innerhalb der Familie vorbeugen.

Kontakt zum Experten

Markus Tschiedel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Leipziger Str. 1
04425 Taucha


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