Genau ein Jahr nach dem Einsatz, bei dem der Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange auf der Fahrt zu einem Alarm geblitzt wurde, steht nun der Gerichtstermin fest. Das Amtsgericht Eilenburg verhandelt den Fall am Dienstag, 9. Juni 2026, ab 9 Uhr. Das geht aus einer Terminvorschau hervor, die über den Medienservice des Freistaates Sachsen veröffentlicht wurde.
Demnach wendet sich Ray Lange gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Taucha. Ihm wird vorgeworfen, am 7. Mai 2025 als Fahrer eines Einsatzfahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr Taucha im Bereich einer Baustelle auf der Sommerfelder Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten zu haben. Zahlreiche Medien hatten über den Fall bereits berichtet.
Mit dem nun angesetzten Termin erreicht ein Vorgang die nächste Stufe, der Taucha seit Monaten beschäftigt. Der Fall sorgte für erhebliche Diskussionen innerhalb der Feuerwehr, bei Tauchas Bürger, in der Stadtpolitik und weit darüber hinaus. Ray Lange trat per offenem Brief aus der Feuerwehr aus und begründete dies mit einem aus seiner Sicht zerstörten Vertrauensverhältnis zur Stadtverwaltung. Auch der bis dahin amtierende Wehrleiter Cliff Winkler legte sein Amt nieder.
In den vergangenen Wochen hatte das Thema weitere Kreise gezogen. Der Stadtrat verpflichtete zwar die neue Wehrleitung, allerdings mit einer personellen Veränderung: Der gewählte 1. Stellvertreter Jörg Schmidt trat das Amt nicht an. Zudem zog die Stadtverwaltung Konsequenzen in der Verwaltungsstruktur und ordnete den Bereich Brandschutz, Freiwillige Feuerwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz direkt dem Bürgermeisterbereich zu.
Erst gestern berichtete Taucha kompakt zudem über einen weiteren Vorgang im Umfeld der Affäre. Dabei geht es um den Vorwurf eines möglichen Datenschutzverstoßes nach dem Besuch eines Kamerateams im Tauchaer Rathaus.
Für die Verhandlung am 9. Juni hat das Amtsgericht Eilenburg eine sitzungspolizeiliche Anordnung (PDF-Download) erlassen. Offensichtlich erwartet das Gericht eine hohe Medienpräsenz und eine Vielzahl an weiteren Interessierten. Verhandelt wird im Saal 109a. Für Zuhörer und Medienvertreter gelten Einlasskontrollen. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen sind nur bis zum Beginn der Sitzung zulässig.