Freispruch für Ray Lange: Amtsgericht kassiert Bußgeldbescheid der Stadt Taucha | Taucha kompakt

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Freispruch für Ray Lange: Amtsgericht kassiert Bußgeldbescheid der Stadt Taucha

Ray Lange mit seiner Anwältin Constanze Lori aus Borsdorf. (Foto: Daniel Große)
Ray Lange mit seiner Anwältin Constanze Lori aus Borsdorf. (Foto: Daniel Große)
Ray Lange mit seiner Anwältin Constanze Lori aus Borsdorf. (Foto: Daniel Große)

Am Amtsgericht Eilenburg wurde heute die Bußgeldsache gegen den ehemaligen Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange verhandelt. Am Ende der sehr umfangreichen Beweisaufnahme nebst Anhörung eines Zeugen und dem Plädoyer der Anwältin stand ein Freispruch - und eine überraschende Wendung.

Der Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange ist am Dienstag im Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Eilenburg vollständig freigesprochen worden. Richter Peter Gottschaldt sah es nach der Beweisaufnahme als nicht erwiesen an, dass der von der Stadt Taucha erhobene Tatvorwurf in dieser Form Bestand haben kann. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Verhandelt wurde über eine Einsatzfahrt vom 7. Mai 2025. Ray Lange war damals mit der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Taucha auf dem Weg zu einem Feuerwehreinsatz, als er auf der Sommerfelder Straße geblitzt wurde. Der Bußgeldbescheid vom 28. August 2025 warf ihm vor, in einem auf 30 km/h begrenzten Baustellenbereich 39 km/h zu schnell gefahren zu sein. Verhängt worden waren 340 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot.

Vor Gericht schilderte Ray Lange den Einsatz aus seiner Sicht ausführlich. Er sei damals über Funkmeldeempfänger und Alarm-App alarmiert worden. In der App habe er gesehen, dass nur wenige Kameraden verfügbar seien. Auf dem Weg zum Gerätehaus sei ihm bereits das Hilfeleistungslöschfahrzeug entgegengekommen, nach seinem Kenntnisstand unterbesetzt. Deshalb habe er gemeinsam mit dem jungen Feuerwehrmann Fabian Haase die Drehleiter besetzt und sei mit Blaulicht und Martinshorn zur Einsatzstelle gefahren. Lange sagte, es habe keinen Gegenverkehr, keine Radfahrer und keine Fußgänger gegeben. Bis zur Einsatzstelle sei unklar gewesen, ob Menschen in Gefahr seien.

Der 18-jährige Zeuge Fabian Haase bestätigte im Kern diese Darstellung. Er berichtete, er sei nach der Alarmierung zunächst allein im Gerätehaus gewesen, dann sei Ray Lange gekommen und beide seien mit der Drehleiter losgefahren. Sein Kenntnisstand sei gewesen, dass eine Brandmeldeanlage ausgelöst hatte. „Das ist erstmal ein Brand“, schilderte Haase sinngemäß vor Gericht. An Einzelheiten der Fahrt selbst konnte er sich allerdings nur eingeschränkt erinnern.

An der Messung selbst ließ das Gericht keinen Zweifel. Die Geschwindigkeit sei technisch ordnungsgemäß mit 72 km/h gemessen worden, nach Toleranzabzug seien 69 km/h zugrunde zu legen. Auch die Eichung des Geräts, der Aufbau der Messstelle und die Schulung des Messpersonals seien nach Aktenlage nicht zu beanstanden gewesen.

Tempo 30 nicht ordnungsgemäß angeordnet

Entscheidend war für das Gericht am Ende ein anderer Punkt. Richter Gottschaldt kam zu dem Ergebnis, dass das mobile 30er-Schild an der Baustelle keine rechtliche Wirkung entfaltet habe. Nach der Beweisaufnahme sei die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zwar in einer ersten Bauphase angeordnet gewesen, in der späteren, zum Tatzeitpunkt maßgeblichen zweiten Ausbauphase jedoch nicht mehr. Die 30 km/h seien dort im Verkehrszeichenplan nicht mehr enthalten gewesen. Ein bloß aufgestelltes Schild reiche in so einem Fall rechtlich nicht aus, wenn keine wirksame verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde liege.

Damit fiel der ursprüngliche Vorwurf der Stadt in sich zusammen. Nach Auffassung des Gerichts konnte Ray Lange rechtlich nur noch eine Überschreitung der innerorts allgemein zulässigen Geschwindigkeit um 19 km/h zur Last gelegt werden. Für ein Lkw-Fahrzeug hätte das grundsätzlich 160 Euro und einen Punkt bedeutet, aber kein Fahrverbot.

Sonderrechte waren berechtigt

Doch auch dabei blieb es nicht. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass Ray Lange sich auf Sonderrechte nach Paragraph 35 der Straßenverkehrs-Ordnung berufen konnte. Richter Gottschaldt machte deutlich, dass die Einsatzfahrt zu einer gemeldeten Brandlage grundsätzlich eine dringend gebotene hoheitliche Aufgabe gewesen sei. Sonderrechte seien zwar „kein Freifahrtschein“, doch gebe es keine starre Grenze, etwa nach dem Motto 20 km/h oder 20 Prozent. Entscheidend sei immer die konkrete Verkehrssituation.

Diese konkrete Situation bewertete das Gericht zugunsten des Feuerwehrmanns. Nach den Feststellungen herrschten Tageslicht und trockenes Wetter, die Strecke war gut einsehbar, die Fahrbahneinengung lag auf der Gegenspur, und es gab laut den Angaben keine unmittelbar gefährdeten anderen Verkehrsteilnehmer. Hinzu kam aus Sicht des Gerichts die langjährige Fahrpraxis von Ray Lange als Feuerwehrmann und Notfallsanitäter. Nach Auswertung aller Umstände sei zu dem Ergebnis zu kommen, dass Ray Lange alles beachtet habe und deshalb freizusprechen sei, sagte der Richter sinngemäß in seiner Urteilsbegründung.

Auch die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Rechtsanwältin Constanze Lori argumentierte, ihr Mandant habe sich eindeutig auf einer Einsatzfahrt zu einem gemeldeten Brand befunden. Die Beweisaufnahme habe keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er die Voraussetzungen für Sonderrechte missachtet habe. Zudem sei der ursprüngliche Tatvorwurf schon deshalb nicht haltbar, weil die 30-km/h-Beschränkung nicht wirksam angeordnet gewesen sei.

Ray Lange sichtlich bewegt vor Urteilsverkündung

Ray Lange selbst nutzte am Ende das letzte Wort und sprach sichtlich bewegt. „34 Jahre Feuerwehr, das tut weh, was da mit mir gemacht wurde“, sagte er. Danach zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Wenig später stand der Freispruch fest.

Bemerkenswert waren auch die abschließenden Worte des Richters. Peter Gottschaldt betonte, das Gericht habe nur die konkrete Tat zu bewerten. Zugleich ließ er erkennen, dass aus seiner Sicht selbst bei einem Bestand der 30er-Beschränkung eine deutlich mildere Ahndung in Betracht gekommen wäre. Dann hätte er eher zu 55 Euro tendiert, ohne Punkte und ohne Fahrverbot. Wörtlich empfahl er den Behörden sinngemäß, mit den Leuten ins Gespräch zu treten. Das Vorgehen in diesem Fall sei „über das Ziel hinaus“ gewesen. Gleichwohl gab es zu bedenken, dass die Zeitersparnis für die Anfahrt bei angenommenen durchgängigen 69 km/h zu viel nur sehr gering gewesen wären. „Hier sollte man Wege finden, diese Zeit an anderer Stelle des gesamten Einsatzes gut zu machen”, sagte er.

Stadtrat Barthelmes: „Behörde hat einiges verpennt”

Entsprechend deutlich fielen die Reaktionen nach der Urteilsverkündung aus. Jens Barthelmes, Stadtrat der Unabhängigen Wähler Taucha, sagte: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass es willkürlich war, was hier gemacht wurde, und hier persönliche Belange ausgetragen werden. Der Fakt der fehlenden verkehrsrechtlichen Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung zeigt, dass die Behörde hier einiges verpennt hat und dann in diesem Wissen dennoch ein Bußgeldverfahren angestrengt hat.“ Barthelmes kündigte an: „Wir werden hier sicher personelle Konsequenzen in Form einer Abmahnung fordern.“

Außer Jens Barthelmes war nur Afd-Stadtrat Thomas Kabelitz anwesend. Weitere Stadträte oder Vertreter der Stadtverwaltung waren nicht vor Ort. Die Stadt Taucha bereite eine Stellungnahme per Pressemitteilung vor, hieß es von Stadtsprecher Nico Graubmann.

Auch Cliff Winkler, ehemaliger Wehrleiter der Stadt Taucha, sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Das zeigt, dass die Kontrollfunktion durch die Führungsebene nicht funktioniert, sei es durch den Bürgermeister ans Ordnungsamt, oder durch den Ordnungsamtsleiter an seine Mitarbeiter“, sagte er. Zugleich machte Winkler deutlich, dass der Fall für ihn persönlich Spuren hinterlassen habe: „Mein Verhältnis mit der Stadtverwaltung ist seit dieser Geschichte deutlich zerrüttet.“ Bei der Feuerwehr Taucha wolle er dennoch bleiben.

Für Ray Lange ist eine Rückkehr dagegen weiterhin ausgeschlossen. „Nicht unter diesem Bürgermeister und nicht unter diesem Ordnungsamtsleiter. Wer mich nach 34 Jahren in eine derartige Situation bringt, unter dem kann ich nicht arbeiten“, sagte er nach dem Urteil. Unmittelbar nach der Verkündung brauchte er vor dem Gerichtsgebäude erst einmal eine Zigarette. „Und nachher zuhause sicher einen Whiskey. Das hat mich sehr mitgenommen alles, aber ich bin deutlich erleichtert nun.“

Für die Stadt Taucha ist das Urteil eine deutliche Niederlage. Für Ray Lange endet damit vorerst ein Verfahren, das seit Monaten Taucha, die Feuerwehr und weit darüber hinaus zahlreiche Beobachter beschäftigt hatte.

Berufung durch Staatsanwaltschaft wohl ausgeschlossen

Gegen das Urteil könnte die Staatsanwaltschaft noch in Berufung gehen. Davon ist aber nicht auszugehen - die Staatsanwaltschaft signalisierte dem Richter bereits vorab, dass sie eher zur Einstellung des Verfahrens tendiert.

Kein Grundsatzurteil für Einsatzfahrten

Das Urteil gilt nicht als Grundsatzurteil darüber, wie viel zu schnell Feuerwehrleute im Einsatz sein dürfen. Maßgeblich war hier nur, dass das Tempo 30 rechtlich keinen Bestand hat.

Stellungnahme der Stadt Taucha

Inzwischen ist die Stellungnahme der Stadtverwaltung Taucha zum Gerichtsurteil da. Die Entscheidung des Richters, dass nach Zugrundelegung von 50 statt 30 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle die Überschreitung um 19 Stundenkilometer noch verhältnismäßig waren, würde auch das Ordnungsamt teilen. Denn schließlich sei man gegen den Fahrzeugführer des vorausfahrenden Hilfeleistungslöschfahrzeuges auch nicht vorgegangen. Dieses wurde mit 49 Stundenkilometer statt der vermeintlich erlaubten 30 geblitzt worden.

Die Stadt zitiert in ihrer Stellungnahme außerdem die Passage des Gerichts, wonach Sonderrechte „keinen Freifahrtschein“ bedeuteten. Auch das entspricht der Urteilsbegründung. Zugleich hatte Richter Peter Gottschaldt aber deutlich gemacht, dass es bei Einsatzfahrten keine starre Grenze gebe und immer die konkrete Verkehrssituation zu bewerten sei. Diese bewertete das Gericht im Fall Lange letztlich zu seinen Gunsten.

In der Mitteilung heißt es abschließend, die Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr habe für die Stadt „sehr hohe Bedeutung“ und der Verfahrensablauf werde nun hausintern ausgewertet. Konkreter wird die Verwaltung an dieser Stelle nicht. Offen bleibt damit vorerst vor allem, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass ein Bußgeldverfahren auf Grundlage eines nach Gerichtsauffassung nicht wirksam angeordneten Tempo-30-Schildes geführt wurde.

Wortlaut

Die Stellungnahme der Stadt Taucha zum Urteil

Entscheidung des Amtsgerichtes Eilenburg ist gefallen: Freispruch

Ein außergewöhnliches Ordnungswidrigkeitenverfahren fand heute vor dem Amtsgericht Eilenburg seinen Abschluss. Am Mittwoch, dem 07.05.2025, 15:27 Uhr, war im damaligen Baustellenbereich auf der Sommerfelder Straße, Höhe Kantstraße, in Richtung B 87 ein Drehleiterfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Taucha nach einem Tempo 30 Schild mit einer Geschwindigkeit von 69 km/h nach Abzug des Toleranzwertes von einer Geschwindigkeitsmessstelle erfasst worden. Das Fahrzeug war auf dem Weg zu einem Einsatz infolge einer ausgelösten Brandmeldeanlage an der Interimsgrundschule Dewitzer Straße. Nach der gebotenen Einzelfallprüfung hatte das Ordnungsamt aufgrund der gravierenden Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen Bußgeldbescheid gegen den Fahrzeugführer erlassen.

Das Amtsgericht Eilenburg hat den Fahrzeugführer auf seinen Einspruch im Verhandlungstermin am 09.06.2026 freigesprochen. Nach der Auffassung des Gerichts war die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr von der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Anordnung gedeckt. Deshalb sei die regulär zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h maßgeblich. Es verbleibe eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h. Insoweit habe der Fahrzeugführer die Sonderrechte im Einsatz unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt. Der Anlass der Einsatzfahrt, die daraus folgende Eilbedürftigkeit, die konkrete Situation vor Ort, aber auch die langjährige Erfahrung und Fahrpraxis des Fahrzeugführers würden dies belegen.

Das entspricht letztlich auch der Ansicht des Ordnungsamtes. Es war gegen den Fahrzeugführer des damals vorausfahrenden Hilfeleistungslöschfahrzeuges, welches mit 49 km/h, und damit 19 km/h über der angeordneten, vom Gericht jedoch für unwirksam angesehenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs und ebenfalls geblitzt worden war, nicht vorgegangen.

Abschließend betonte das Gericht, Sonderrechte bedeuten keinen Freifahrtschein. Wäre die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wirksam gewesen, hätte es zumindest eine geringe Geldbuße verhängt. Der Fahrzeugführer solle bedenken, dass er bei Einhaltung von Tempo 30 wohl nur 42 Sekunden später am Einsatzort gewesen wäre.

Die Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr ist für die Stadt von sehr hoher Bedeutung. Die Kameradinnen und Kameraden leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Dieses Engagement verdient großen Respekt und Anerkennung. Die Stadtverwaltung wird den Verfahrensablauf hausintern auswerten und Schlussfolgerungen für zukünftige Verwaltungsverfahren ziehen.



    Daniel Große
    Daniel Große
    Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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