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Dicht im Flieger: Passagiere von Flug ausgeschlossen | Taucha kompakt

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Veröffentlicht am 27.06.2025 12:14

Dicht im Flieger: Passagiere von Flug ausgeschlossen

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß – doch übermäßiger Alkoholkonsum vor dem Abflug kann ernsthafte Konsequenzen haben. Am Leipziger Flughafen mussten am Donnerstag gleich zwei Fluggäste ihre Reise abbrechen, noch bevor sie überhaupt gestartet waren. In beiden Fällen griff die Bundespolizei ein.

Der erste Vorfall ereignete sich bereits in den frühen Morgenstunden. Um kurz nach 6 Uhr meldete sich die Crew eines Mallorca-Flugs bei der Bundespolizei: Ein 27-jähriger deutscher Passagier war auf seinem Sitz nicht mehr ansprechbar. Der Pilot entschied sich, den Startvorgang abzubrechen. Ein hinzugezogener Notarzt stellte einen Atemalkoholwert von 1,7 Promille fest. Der Mann wurde daraufhin aus dem Sicherheitsbereich gebracht und später abgeholt.

Ein 27-Jähriger war im Flugzeug nicht mehr ansprechbar. Er wurde aufgrund seines Alkoholkonsums vom Flug ausgeschlossen. (Symbolbild: KI-generiert)
Ein 27-Jähriger war im Flugzeug nicht mehr ansprechbar. Er wurde aufgrund seines Alkoholkonsums vom Flug ausgeschlossen. (Symbolbild: KI-generiert)
Ein 27-Jähriger war im Flugzeug nicht mehr ansprechbar. Er wurde aufgrund seines Alkoholkonsums vom Flug ausgeschlossen. (Symbolbild: KI-generiert)
Ein 27-Jähriger war im Flugzeug nicht mehr ansprechbar. Er wurde aufgrund seines Alkoholkonsums vom Flug ausgeschlossen. (Symbolbild: KI-generiert)
Ein 27-Jähriger war im Flugzeug nicht mehr ansprechbar. Er wurde aufgrund seines Alkoholkonsums vom Flug ausgeschlossen. (Symbolbild: KI-generiert)
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Ein 27-Jähriger war im Flugzeug nicht mehr ansprechbar. Er wurde aufgrund seines Alkoholkonsums vom Flug ausgeschlossen. (Symbolbild: KI-generiert)

Einige Stunden später kam es zu einem weiteren Vorfall am Gate eines Fluges nach Funchal. Ein 45-jähriger Reisender fiel bereits vor dem Boarding durch auffälliges Verhalten und starken Alkoholgeruch auf. Die Besatzung verweigerte daraufhin die Mitnahme. Ein Alkoholtest ergab über 3 Promille. Auch in diesem Fall wurde die Bundespolizei aktiv und begleitete den Mann aus dem Sicherheitsbereich.

Die Bundespolizei Leipzig weist darauf hin, dass ein Glas Sekt zur Einstimmung auf den Urlaub erlaubt sei – zu viel Alkohol könne jedoch teuer werden. So könnten die Kosten für einen abgebrochenen Startvorgang der betreffenden Person in Rechnung gestellt werden. Viel schlimmer wiege jedoch oft der verlorene Urlaub.

„Natürlich darf man sich auf den Sommerurlaub freuen“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Bundespolizei. „Aber bitte mit Maß.“


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.

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