Am kommenden Donnerstag steht im Tauchaer Stadtrat ein Antrag der AfD-Fraktion auf der Tagesordnung: Vor dem Rathaus soll am Fahnenmast dauerhaft die Bundesflagge wehen. Die Fraktion begründet das mit einem „Bekenntnis zu Demokratie und Freiheit“, historischer Verantwortung seit 1848 sowie dem Wunsch, die „nationale Dimension“ sichtbar zu machen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt in der Beschlussvorlage, den Vorstoß abzulehnen. Begründung: In Sachsen regelt die Verwaltungsvorschrift Beflaggung verbindlich, an welchen Tagen die Bundesflagge zu hissen ist; eine Dauerbeflaggung sieht die Vorschrift nicht vor. Zudem brauche die Stadt Flexibilität, um bei Partnerschaftsbesuchen, internationalen Begegnungen oder thematischen Aktionstagen – etwa rund um den Tibet-Tag – andere Flaggen zeigen zu können. Eine permanente Bundesflagge würde diesen Gestaltungsspielraum faktisch aufheben. Die städtische Beflaggungsübersicht listet die wiederkehrenden Anlässe (etwa den 27. Januar, 1. Mai, 3. Oktober, Volkstrauertag) sowie zusätzliche Termine wie Wahlen und den Tibet-Tag.
Klaus Hofmann, Fraktionsvorsitzender der AfD im Tauchaer Stadtrat, sagt im Gespräch mit Taucha kompakt: „Die Deutschlandfahne ist ein Symbol für den Zusammenhalt der Bevölkerung, sie ist ein Symbol für das Grundgesetz. Und unserer Meinung nach gehört sie dauerhaft an ein öffentliches Gebäude.“ Er verweist auf die Mastsituation vor dem Rathaus: „Wir haben ja zwei Masten. An den anderen kann man auch die Fahne von Taucha oder eine nordsächsische oder sächsische Fahne oder auch die Europa-Flagge hängen.“
Diversitätssymbole lehnt Hofmann an öffentlichen Gebäuden grundsätzlich ab: „Eine Regenbogenflagge oder die Tibet-Fahne sind aber Meinungsäußerungen. Die haben an einem öffentlichen Gebäude nichts zu suchen. Gerade die Regenbogenflagge vertritt eine Minderheit, die gehört da nicht hin. Die meisten Deutschen sind anders gestrickt.“ Im Fraktionsantrag steht diese Thematik aber nicht.
Der Tauchaer Vorstoß reiht sich in bundesweite AfD-Initiativen ein. Auf Bundesebene brachte die AfD-Fraktion im Juni einen Antrag ein, der die „traditionelle Beflaggung“ staatlicher Gebäude betont und die Regenbogenflagge am CSD explizit kritisiert – als Signal, andere Flaggen aus dem öffentlichen Raum zurückzudrängen. In ostdeutschen Kommunen laufen ähnliche Debatten: In Brandenburg forderte die AfD zuletzt vermehrt Dauerbeflaggungen an Rathäusern; Kommunen rangen dort zugleich mit der Rechtslage. In Nordsachsen beschloss der Stadtrat Delitzsch Ende September, dauerhaft Schwarz-Rot-Gold sowie die Stadtflagge am Rathaus zu setzen; die EU-Flagge entfällt.
Für Sachsen gilt: Die Verwaltungsvorschrift des Freistaats regelt Beflaggungstage und -arten, Dauerbeflaggung ist für Kommunen nicht vorgesehen. Wird nicht permanent geflaggt, beginnt die Beflaggung am jeweiligen Tag frühestens um 7 Uhr und endet bei Sonnenuntergang (spätestens 19 Uhr) – was die Praxis in vielen Städten bestimmt.
Die Tauchaer Verwaltung betont, sichtbare Bekenntnisse zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zeigten sich in Taucha bereits durch Gedenkkultur, Engagement und Teilhabe. Für den Alltagsbetrieb eigne sich die Wappenflagge beziehungsweise das Stadtmarketing-Banner „Natürlich Taucha“, gegebenenfalls ergänzt um die sächsische Flagge. Eine Dauerbeflaggung der Bundesflagge sei „weder notwendig noch zielführend“ – und würde die Möglichkeit einschränken, zu passenden Anlässen andere, lokal oder international bedeutsame Symbole zu zeigen.
Der Stadtrat entscheidet am 16. Oktober öffentlich. Im Kern geht es um mehr als nur eine Fahne vor dem Rathaus in Taucha: Es ist die Frage, ob kommunale Symbole flexibel bleiben – oder ob eine Dauerregel nationale Symbolik über Diversitäts- und Solidaritätsflaggen stellt. Die AfD-Fraktion sieht darin ein notwendiges Bekenntnis. Die Stadtverwaltung pocht auf Rechtssicherheit und Gestaltungsfreiheit.